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   BGH, 18.05.1977 - 3 StR 156/77   

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https://dejure.org/1977,9602
BGH, 18.05.1977 - 3 StR 156/77 (https://dejure.org/1977,9602)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1977 - 3 StR 156/77 (https://dejure.org/1977,9602)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77 (https://dejure.org/1977,9602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen durch flüchtige Berührung der Brust über der Kleidung - Begriff der "Erheblichkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61

    Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer

    Auszug aus BGH, 18.05.1977 - 3 StR 156/77
    Die flüchtige Berührung der Brust über der Kleidung ist in aller Regel selbst dann noch keine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit, wenn sie auf Sinnenlust beruht oder ihr dienen soll (BGHSt 17, 280 [288]; BGH Beschluß vom 31. Januar 1974 - 4 StR 9/74 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 545 f; BGH Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/73 - S. 4 f).
  • BGH, 31.01.1974 - 4 StR 9/74

    Auslegung des Begriffs der unzüchtigen Handlung - Verurteilung wegen Unzucht mit

    Auszug aus BGH, 18.05.1977 - 3 StR 156/77
    Die flüchtige Berührung der Brust über der Kleidung ist in aller Regel selbst dann noch keine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit, wenn sie auf Sinnenlust beruht oder ihr dienen soll (BGHSt 17, 280 [288]; BGH Beschluß vom 31. Januar 1974 - 4 StR 9/74 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 545 f; BGH Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/73 - S. 4 f).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 606/73

    Versuchte Verleitung eines Kindes zur Verübung unzüchtiger Handlungen - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 18.05.1977 - 3 StR 156/77
    Die flüchtige Berührung der Brust über der Kleidung ist in aller Regel selbst dann noch keine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit, wenn sie auf Sinnenlust beruht oder ihr dienen soll (BGHSt 17, 280 [288]; BGH Beschluß vom 31. Januar 1974 - 4 StR 9/74 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1974, 545 f; BGH Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/73 - S. 4 f).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Diese Erwägung läßt die Befürchtung begründet erscheinen, das Schwurgericht könne dem Angeklagten ein Verhalten in der Hauptverhandlung straferschwerend zur Last gelegt haben, das dieser für angezeigt hielt, um die von ihm eingenommene Verteidigungsposition (UA S. 41/42) nicht zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77, vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77, vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80, vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77

    Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten

    Von einem leugnenden Angeklagten kann Einsicht und Reue nicht erwartet werden; er kann solche Gemütsregungen nicht an den Tag legen, will er seine Verteidigungsposition nicht gefährden (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77).".
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 499/78

    Strafschärfende Wirkung der Unterlassung von Wiedergutmachungsleistungen eines

    Unter diesen Umständen durfte das Landgericht das Fehlen freiwilliger Wiedergutmachungsleistungen nicht strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH, Beschluß vom 7. Mai 1969 - 2 StR 484/68 -, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76-, Beschluß vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77-).
  • BGH, 16.03.1979 - 2 StR 101/79

    Einordnung einer flüchtigen Berührung der Brust über der Kleidung als sexuelle

    Die flüchtige Berührung der Brust über der Kleidung ist in aller Regel selbst dann noch keine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit, wenn sie auf Sinnenlust beruht oder ihr dienen soll (BGHSt 17, 280, 288; BGH bei Dallinger MDR 1974, 545; BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/73 - Beschl. vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77 -).
  • BGH, 21.09.1977 - 3 StR 285/77

    (Beihilfe zum) betrügerischen Bankrott - Tatvorsatzes bzgl. der Überschuldung

    Es wäre deshalb in solchen Fällen rechtsfehlerhaft, aus der vom Angeklagten in der Hauptverhandlung zur Schau getragenen Zurückweisung des Tatvorwurfs nachteilige Schlüsse zu ziehen und den Mangel an Reue und Einsicht straferschwerend zu werten (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77 - und vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 -).
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